Zivilschutzalarm
Für den Zivilschutz sind in Österreich folgende einheitliche Sirenensignale festgelegt: | ||
WARNUNG: | ||
| Ein gleich bleibender Dauerton in der Länge von 3 Minuten bedeutet "Warnung". Dieses Signal wird ausgelöst, wenn die Bevölkerung vor herannahenden Gefahren gewarnt werden soll (Elementarereignisse, technische Katastrophen, Radioaktivität). | |
ALARM: | ||
| Ein auf- und abschwellender Heulton von mindestens 1 Minute Dauer bedeutet "Alarm". Die Gefahr steht unmittelbar bevor. | |
ENTWARNUNG: | ||
| Ein gleich bleibender Dauerton von 1 Minute (nur nach vorausgegangenem Alarmsignal) bedeutet „Entwarnung“, das heißt Ende der Gefahr. | |
SIRENENPROBE: | ||
| Die Sirenenprobe mit einem Dauerton von 15 Sekunden dient zur Funktionsüberprüfung und wird jeden Samstagmittag, abwechselnd vom Bezirk, vom Land oder von der Feuerwehr selbst durchgeführt. | |
Der Sirenen-Probealarm ist jeden Samstag um 12.00 Uhr und der Probealarm "Zivilschutz" findet vierteljährlich zu den in den Medien angekündigten Probealarmterminen statt. | ||
Für den Feuerwehreinsatz steht noch ein weiteres Sirenensignal zur Verfügung: | ||
FEUERWEHREINSATZ: | ||
| Das Sirenensignal für den Feuerwehreinsatz ist ein Dauerton von 3 x 15 Sekunden mit einer von Unterbrechung von 2 x 7 Sekunden. Meldet sich die Feuerwehr innerhalb einer gewissen Zeit nicht bei der alarmierenden Stelle, wird dieses Signal wiederholt und zeitgleich auch die Nachbarfeuerwehr mitalarmiert. |